Allgemeine Geschäftsbedingungen der OstWestfalenLippe Marketing GmbH
(AGB)
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I. Abschnitt:
Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OstWestfalenLippe Marketing GmbH (nachfolgend „OWL“) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die OWL der Geltung schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn die OWL in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Regelungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: Kunden). Im Rahmen einer
ständigen Geschäftsverbindung haben vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann ihre Gültigkeit, wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
(3) Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OWL als verbindlich an.
§ 2 Angebotsunterlagen
Die OWL behält sich ihr Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, skizzierten Ideen und sonstigen Unterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Die Weitergabe vorgenannter Unterlagen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der OWL.§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die üblichen Preise der OWL. Die OWL erstellt eine Vergütungsrechnung über die von ihr erbrachten Leistungen.(2) Bei den von der OWL veröffentlichten Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Die OWL wird anfallende
gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
(3) Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug
eines Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Die OWL ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Kommt der Kunde in Verzug, bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens den Parteien vorbehalten.
(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von der OWL anerkannt, von ihr unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt worden ist.
(6) Die OWL ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuld- oder Einzelschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
(7) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die OWL, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 4 Rücktritt
(1) Im Falle der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittrechts oder einer Vertragsaufhebung ist der Kundeverpflichtet, die OWL für ihre Aufwendungen, die sie in Erwartung der Vertragserfüllung machen durfte, zu
entschädigen. Hierunter fallen insbesondere durch den Rücktritt entstandene Verwaltungskosten sowie
Lohnkosten und Auslagen für den Kunden.
(2) Im Übrigen finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
§ 5 Haftung
(1) Die OWL haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.(2) Eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht auch dann, wenn die OWL schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser AGB sind diejenigen Absichten, auf deren ordnungsgemäße
Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
(5) Die Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen, sofern sich aus den vorgenannten Absätzen nichts anderes
ergibt.
§ 6 Änderungen
(1) Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrerRechtswirksamkeit der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet eine Regelung zu vereinbaren, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
§ 7 Gerichtsstand
(1) Der Gerichtsstand ist Bielefeld, sofern der Kunde Kaufmann ist. Die OWL ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Hauptsitz zu verklagen.(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
II. Besonderer Teil:
Anzeigenschaltung und Beteiligungen an Print- und Onlinemedien
§ 1 Geltungsbereich des II. Abschnitts
(1) Der nachfolgende Abschnitt gilt für Werbeleistungen der OWL auf den von der OWL betriebenen Webseiten, sowie für Werbeleistungen der OWL auf anderen als von der OWL betriebenen Webseiten und in den Printmedien der OWL. Werbeleistung im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.(2) Sofern der nachfolgende Teil keine besonderen Regelungen trifft, gilt der Allgemeine Teil.
§ 2 Anzeigen- oder Beteiligungsvertrag
(1) Anzeigenvertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein schriftlicher Auftrag über dieentgeltliche Schaltung einer oder mehrerer Werbemittel zum Zwecke der Veröffentlichung auf den Internetseiten oder in den Printmedien der OWL.
(2) Beteiligungsvertrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein schriftlicher Auftrag über die entgeltliche Darstellung in einem bestimmten Umfang von redaktionellen Inhalten zum Zwecke der
Veröffentlichung auf den Internetseiten oder in den Printmedien der OWL.
(3) Wenn eine Werbeagentur bei der OWL Werbeaufträge für Dritte beauftragt, kommt der Vertrag grundsätzlich zwischen der OWL und der Werbeagentur und nicht zwischen OWL und dem Dritten zustande.
(4) Soweit das Werbemittel nicht als Werbung erkennbar ist, kann die OWL sie als solche im Sinne
presserechtlicher Bestimmungen kenntlich machen, insbesondere mit dem Wort "Anzeige" kennzeichnen
und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
(5) Die OWL schuldet nicht die Erstellung von Grafiken und Werbetexten.
§ 3 Beginn und Dauer der Veröffentlichung
(1) Die Veröffentlichung der beauftragten Werbeleistung erfolgt zu dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt. Die Dauer ist schriftlich im Auftrag zu fixieren.(2) Die OWL ist berechtigt, die Schaltung des Werbemittels zu unterbrechen bzw. die vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte abzulehnen, falls ein begründeter Verdacht besteht, dass die Inhalte und Materialien inklusive der Inhalte, auf die mittels Link innerhalb des Werbemittels verwiesen wird, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. behördliche Bestimmungen verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder wenn sie vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden bzw. die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist. Die OWL ist jedoch nicht verpflichtet, Werbemittel des Kunden auf etwaige Verstöße gegen geltendes Recht zu überprüfen. OWL wird den Kunden über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen. OWL kann dem Kunden in einem solchen Fall anbieten, das jeweilige Werbemittel zu ändern. Mehrkosten durch eine Neu- bzw. Umprogrammierung der Webseiten mit dem Werbemittel sind von dem Kunden zu tragen; Auslagen sind zu erstatten.
§ 4 Verantwortung und Zulässigkeit
(1) Für die Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts seiner Anzeige bzw. seiner Beteiligungübernimmt der Kunde die volle Verantwortung. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auch auf die im Werbemittel enthaltenen Links.
(2) Der Kunde sichert zu, dass sein Werbemittel als solches sowie die Inhalte mit sämtlichen einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen im Einklang stehen und insbesondere nicht gegen straf- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und keine Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen. Der Kunde darf in diesem Zusammenhang mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seines Werbemittels nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, dies auch im Rahmen seiner Online-Präsenz zu berücksichtigen sowie dort auch keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische Inhalte zum Gegenstand haben. Der Kunde macht die vorgenannten Zusicherungen insbesondere auch im Hinblick auf rechtliche Bestimmungen der Länder, in welchen das Werbemittel bestimmungsgemäß geschaltet wird.
(3) Die OWL behält sich vor, Werbemittel von Wettbewerbern der OWL zurückzuweisen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die OWL ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht, wenn OWL erst nach
Vertragsabschluss Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Weitergehende
Ansprüche des Kunden bestehen in einem solchen Fall nicht.
(4) Die OWL hat das Recht, auch Werbeaufträge von Wettbewerbern des Kunden anzunehmen.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde überträgt der OWL sämtliche für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien aller Arterforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
(2) Die Nutzungsrechte werden ausdrücklich nur als einfache Rechte übertragen, d. h. der Kunde bleibt weiterhin berechtigt, über die Rechte an den vertragsgegenständlichen Inhalten und Materialien selber zu verfügen. Mit Beendigung dieser Vereinbarung wird die OWL die Nutzung der zur Verfügung gestellten Inhalte dem Kunden überlassen und eventuell von dem Kunden gelieferte Materialien entweder zurückgeben oder diese nachweislich vernichten.
(3) Der Kunde stellt die OWL von allen Rechtsansprüchen Dritter frei, die mit dem zur Veröffentlichung
bereitgestellten Material im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere für Datenschutz-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen durch den Inhalt der Anzeige sowie sonstige rechtswidrigen Inhalte derselben.
(4) Soweit der Kunde Werbeleistungen durch die OWL auf nicht von ihr betriebenen Webseiten veranlasst, ist die OWL berechtigt, den jeweiligen Betreiber dieser Webseiten ebenfalls entsprechend von Ansprüchen Dritter freizustellen und der Kunde verpflichtet, die OWL von solchen Ansprüchen der jeweiligen Betreiber dieser Webseiten oder solchen Ansprüchen Dritter freizustellen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die der OWL bei der Durchsetzung der der OWL mit dieser Vereinbarung übertragenen Rechte oder zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Die OWL wird dem Kunden jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung informieren und dem Kunden die Möglichkeit geben, seinerseits das Verfahren gegen den bzw. die Dritten zu führen.
§ 6 Vermittlungsleistungen
(1) Die Webseiten der OWL dienen für Reiseleistungen lediglich als Vermittlungsmedium. Die OWL tritt zu keiner Zeit als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. Bei der Einbindung z.B. Online-Buchungsportale und Veranstaltungskalendern über I-Frame oder Include, gelten die AGB des jeweiligen Betreibers für die Nutzung.(2) Ein Vertrag über eine Reiseleistung kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem Kunden zustande.
Sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen, insbesondere auch etwaige
Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651a ff. BGB, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Kunden.
§ 7 Mängelhaftung und Gewährleistung
(1) Die OWL gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern)
(2) Die OWL wird den Werbeauftrag gemäß den Angaben im Auftragsformular erbringen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels an einer bestimmten Position oder einem bestimmten Kontext der jeweiligen Webseite.
(3) Die OWL kann Inhalte und Materialien zurückweisen, wenn sie inhaltlich oder qualitativ nicht den
Anforderungen der technischen Spezifikationen entsprechen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, der OWL eine geänderte Version des Werbemittels zu übermitteln.
(4) Die Mängelrechte setzen voraus, dass der Kunde nach Veröffentlichung der Anzeige diese in einer
angemessenen Frist überprüft und offensichtliche Mängel gegenüber der OWL rügt; bei Kaufleuten treten anstatt der vorgenannten Mängelrüge die nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
(5) Unterlässt der Kunde die Mängelrüge oder kommt er seinen Obliegenheiten aus § 377 HGB nicht
ordnungsgemäß nach, so gilt die Veröffentlichung als mangelfrei genehmigt.
(6) Eine angemessene Frist im Sinne der Vorschrift beträgt in der Regel zwei Wochen, wenn keine kürzere
vereinbart wurde. Der Fristbeginn ist nach Zugang einer Benachrichtigung über die Veröffentlichung der Anzeige im Internet oder dem Zugang eines Probeexemplars des Printmediums.
§ 8 Gesamthaftung
(1) Es gelten die Bedingungen des § 5 im Allgemeinen Teil. In Ergänzung zu diesen Regelungen gelten dienachfolgenden Absätze 2 und 3.
(2) Bei einer Anzeigenschaltung im Internet ist die Haftung für die Auslastung des Internetauftritts
ausgeschlossen.
(3) Die OWL haftet nicht für höhere Gewalt oder für in den Bereich anderer Unternehmen fallende technische
Störungen.
§ 9 Datenschutz, Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags erhaltenden Informationen und sonstige Daten vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzuleiten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Ende des Vertrags fort.(2) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die OWL die ihr überlassenen Daten zum Zwecke der
Veröffentlichung digital speichert.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere des
Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes – einzuhalten und diese Verpflichtung auch seinen Mitarbeitern aufzuerlegen.
(4) Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der OWL gewinnen oder sammeln, sichert der Kunde zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) bzw. des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) sowie des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG) einhalten wird.
(5) Sofern beim Kunden anonyme oder pseudonyme (und somit auch personenbeziehbare) Daten aus dem
Zugriff auf die von ihm für Onlineangebote der OWL ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Kunde diese
Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Werbetreibenden, der den Kunden mit der
Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und
pseudonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Onlineangeboten der OWL generiert
worden sind.
(6) Setzt der Kunde für die Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten der OWL Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
III. Besonderer Teil:
Teilnahme an Messen und Veranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
(1) Der nachfolgende Abschnitt bezieht sich auf die Teilnahme und/oder Durchführung an/von Messen undVeranstaltungen, bei der die OWL als Organisator auftritt. Sofern dieser Abschnitt keine besonderen Regelungen trifft, gilt der Allgemeine Teil.
(2) Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, die als Untermieter und Aussteller bei Messen und Veranstaltungen auftreten, werden im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet.
(3) Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen der OWL, die jeweils
gültigen Messebedingungen und die Hausordnung für sich und alle seine Gehilfen, Bediensteten oder sonstigen Beauftragten als verbindlich an.
(4) Ferner verpflichtet sich der Teilnehmer bereits im Zeitpunkt der Anmeldung die gesetzlichen und öffentlich- rechtlichen Vorschriften, besonders für Firmen- und Produktbezeichnungen, Preisauszeichnungen, Feuerschutz, Umweltschutz und Unfallverhütung, einzuhalten.
§ 2 Mietvertrag
(1) Angebote, die die OWL unterbreitet, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend undunverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden.
(2) Der Mietvertrag kommt mit der Zusendung der Auftragsbestätigung zustande.
(3) Wird der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen widersprochen, gilt der Vertrag als geschlossen.
(4) Eine Untervermietung, Überlassung an Dritte, ein Tausch mit Dritten oder die Aufnahme eines weiteren
Ausstellers seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
(5) Die Einteilung und die Ausstattung des Messestandes werden von der OWL unter Berücksichtigung aller
Untermietverträge festgelegt.
(6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Stand während der Öffnungszeiten über die gesamte Messedauer zu betreiben. Der Stand darf nicht vor Beendigung der Messe ganz oder teilweise geräumt werden.
§ 3 Miete
(1) Alle Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich der gesetzlichen USt. Alle Preise verstehen sich zur Miete, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.(2) Nicht im Preis enthalten sind Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften neben der Standmietekosten erhoben werden. Dazu zählen auch die Kosten für die Abfallentsorgung, für Bodenbeläge und anderen Restmüll, sowie alle Verbrauchskosten wie Strom und Wasserkosten.
§ 4 Rücktritt/Kündigung/Vertragsaufhebung
(1) Die Vertragsaufhebung setzt voraus, dass sich die OWL schriftlich hiermit einverstanden erklärt.(2) Das Einverständnis kann davon abhängig gemacht werden, dass die Mietsache anderweitig untervermietet werden kann. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Differenz zwischen der vereinbarten und der durch die anderweitige Vermietung erzielten Miete zuzüglich der in Absatz (3) genannten Beträge zu zahlen.
(3) Im Falle der Vertragsaufhebung und der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist der Teilnehmer
verpflichtet, 20 % der vereinbarten Miete als Aufwendungsentschädigung an die OWL zu zahlen, zuzüglich der Kosten, die der OWL aus bereits erteilten Aufträgen auf Veranlassung des Teilnehmers entstanden sind. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten der OWL nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentliche geringere Kosten entstanden sind.
(4) Die OWL ist berechtigt vom Untermietvertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn der Teilnehmer seinen sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den sie ergänzenden Regelungen ergebenen Verpflichtungen nach erfolgloser Fristsetzung nicht nachkommt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Teilnehmer den Mietzinsanspruch der OWL gefährdet, indem er seinen Mietzins nicht zahlt oder indem über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wird.
Angaben nach § 5 TMG:
OstWestfalenLippe Marketing GmbHJahnplatz 5
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Geschäftsführer: Herbert Weber
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Eingetragen beim Registergericht Bielefeld: HRB 34489
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